ZR104 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Die Stellung des ungeborenen Lebens im Deliktsrecht | Nasciturus und § 823 I BGB
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Gesetzl. Schuldverh.
"Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht."
In dieser Folge klären wir eine der spannendsten Fragen des Deliktsrechts: Kann ein ungeborenes Kind bereits Träger des Rechtsguts Gesundheit sein? Und wenn ja – wann entsteht dann der Schadensersatzanspruch?
Anhand des berühmten Syphilis-Falls des BGH (BGHZ 8, 243) erarbeiten wir:
- Die dogmatische Unterscheidung zwischen Lebensgütern und subjektiven Rechten
- Warum Gesundheit ein naturgegebenes Rechtsgut ist
- Die Nasciturus-Konstruktion: Schutz ja, aber Anspruch erst ab Geburt
- Die Bedeutung von § 1 BGB als Zäsur für die Rechtsfähigkeit
Kernaussagen
✅ Gesundheit als Lebensgut kann bereits im Mutterleib verletzt werden
✅ Rechtsfähigkeit und damit Anspruchsentstehung erst ab Geburt (§ 1 BGB)
✅ Schädigung vor Zeugung unerheblich – entscheidend ist Kausalität zur Gesundheitsbeeinträchtigung
✅ Kein Anspruch bei Totgeburt oder vollständiger Ausheilung vor Geburt
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